Großes Grundstück (2.573 m²) im MI – Wohnen nur mit Gewerbenutzung zulässig
Eckdaten
Immobilie
Drei optimal geschnittene Baugrundstücke im Paket – Arbeiten & Wohnen kombinieren Zum Verkauf stehen drei hervorragend geschnittene Baugrundstücke in attraktiver Randlage von Marl. Die Grundstücke befinden sich am äußeren Übergang eines Gewerbeareals und überzeugen gleichzeitig durch ihre offene Umgebung mit angrenzenden Feldern, die einen besonderen Rückzugscharakter bieten. Die Flächen liegen im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und sind als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Dadurch bietet sich hier eine attraktive Möglichkeit, gewerbliche Nutzung und Wohnen an einem Standort zu verbinden – ideal für Selbstständige, Unternehmer oder Gewerbetreibende. Grundstücksaufteilung Flurstück 130 – 813 m² Flurstück 131 – 823 m² Flurstück 132 – 937 m² Gesamtgrundstücksfläche: 2.573 m² Der Verkauf erfolgt ausschließlich im Gesamtpaket. Planungsrechtliche Situation & Nutzungsmöglichkeiten Das Grundstück befindet sich in einem ausgewiesenen Mischgebiet (MI) gemäß Bebauungsplan. Im Mischgebiet sind Wohn- und Gewerbenutzungen grundsätzlich gleichwertig zulässig. Eine reine Wohnbebauung ist nicht vorgesehen. Vielmehr ist eine Kombination aus gewerblicher Nutzung und Wohnen erforderlich. Eine gesetzlich festgelegte Prozentaufteilung existiert nicht. Erfahrungsgemäß wird jedoch eine annähernd ausgewogene Nutzung erwartet. In der Praxis bedeutet dies in der Regel: ca. 40–60 % Gewerbeanteil ca. 40–49 % Wohnanteil Ein lediglich untergeordneter Gewerbeanteil mit überwiegender Wohnfläche ist erfahrungsgemäß nicht ausreichend. Die konkrete Ausgestaltung der Bebauung ist mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde der Stadt Marl abzustimmen. Maß der baulichen Nutzung Gemäß Bebauungsplan gelten folgende Kennzahlen: GRZ 0,4 – 40 % der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden II Vollgeschosse zulässig Bei einer Gesamtfläche von 2.573 m² ergibt sich eine maximal überbaubare Grundfläche von ca. 1.029 m². Bei zwei Vollgeschossen ist somit eine Bruttogeschossfläche von rund 2.000 m² realisierbar (vorbehaltlich behördlicher Genehmigung). Diese Konstellation bietet vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten für Unternehmer, Projektentwickler oder Selbstständige, die Arbeiten und Wohnen in attraktiver Lage kombinieren möchten. Vereinbaren Sie gerne einen Besichtigungstermin mit uns und verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck von diesem besonderen Angebot.
Lage
Marl ist eine Stadt im Ruhrgebiet, die für ihre industrielle Vergangenheit bekannt ist. Die unmittelbare Umgebung der Immobilie zeichnet sich durch eine Vielzahl von Gewerbebetrieben aus. Zugleich besticht das Objekt mit seiner Lage am Rande des Gewerbegebietes, da es dadurch ebenso umringt ist von grünen Feldern. Marl selbst ist eine mittelgroße Stadt mit einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur. Neben Industrieunternehmen prägt vor Allem die Chemie-Industrie das Stadtbild. Die Stadt bietet eine gute Infrastruktur mit Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen. Marl ist zudem verkehrstechnisch gut angebunden, sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Region um Marl herum ist geprägt von einer Mischung aus urbanem Leben und ländlicher Idylle. Die Nähe zum Ruhrgebiet bietet zahlreiche kulturelle und Freizeitmöglichkeiten, während man gleichzeitig schnell in die Natur entfliehen kann. Die Umgebung ist geprägt von einer lebendigen Geschichte und bietet eine interessante Mischung aus Industriekultur und erholsamer Natur.
Sonstiges
Exposéangaben: Wir bitten um Beachtung, dass wir die Angaben in diesem Exposé vom Vermieter/Verkäufer erhalten haben und hierfür keine Haftung übernehmen können. Bei den Flächengrößen handelt es sich um ca-Angaben. Provisionsangaben: Bei Zustandekommen eines Kaufvertrages erhalten wir vom Käufer eine Provision in Höhe von 3,57% inkl. Mehrwertsteuer. Diese Provision ist verdient und fällig mit Zustandekommen des Kaufvertrages. Rechtlicher Hinweis Alle Angaben in diesem Exposé beruhen auf Informationen des Eigentümers sowie auf öffentlich zugänglichen Unterlagen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Die Angaben zur Bebaubarkeit, Nutzung sowie zu planungsrechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen unverbindlich und ersetzen keine verbindliche Auskunft der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Maßgeblich sind ausschließlich die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans sowie die behördliche Genehmigung im Einzelfall. Eine Haftung für die tatsächliche Realisierbarkeit eines konkreten Bauvorhabens wird nicht übernommen.

